Normativa Bed and Breakfast – Region Ligurien

REGIONALGESETZES 28 Januar 2000 n. 05
REGIONALE Amtliche Bulletin 23/02/2000 n. 03
Die Integration des regionalen Gesetzes 25 Mai 1992 n. 13 (Disziplin der Einrichtungen extralberghiere)

…Unterlassung…

Ministerium für Wohnungsbau und GENANNT Das Bed and Breakfast & FRÜHSTÜCK

Artikel 13 bis
(Familie betriebene Geschäft)

1. Business Unterkunft wird von einer Familie namens “Bett & Frühstück” durchgeführt, die auf die von privaten, mit einem gelegentlichen oder intermittierende, die Nutzung ihrer Familie Organisation, verwenden einen Teil ihres Hauses, bis zu einem Maximum von drei Räume, für Touristen mit Übernachtung und Frühstück bieten.

2. Der Service beim Frühstück mit Speisen und Getränken, die keine Manipulation zur Verfügung gestellt.

3. Die Unterkunft Leistungen müssen mindestens mit den folgenden Dienstleistungen:

ein) tägliche Reinigung;

b) Angebots-und Wäschewechsel, auch das Bad, mindestens zweimal pro Woche und bei jeder Änderung Kunde;

c) konstante Versorgung mit Strom für die Beleuchtung, warmes und kaltes Wasser und Heizung;

d) ein Badezimmer, auch gleichzeitig mit, dass der Wohnung, sofern besteht aus w.c., Bidet, WASCHRAUM, Badewanne oder Dusche und Spiegel mit Netzteil.

4. Die Tätigkeiten im Sinne von Abs. 1 kann durch entsprechende Mitteilung an die Stadt ausgeübt werden, Artikel 19 Gesetz 7 AUGUST 1990 n. 241 und nachfolgende Änderungen, zeigt:

ein) Allgemeinheit und Adresse der Person beabsichtigt, die Tätigkeit auszuführen;

b) Anzahl der Zimmer, Betten und Toiletten für die Gäste;

c) Beschreibung der Einrichtung und aller angebotenen Dienste;

d) Dauer der Tätigkeit;

und) erfüllen die Anforderungen des Artikels 11 der Konzern-Gesetzes über die öffentliche Sicherheit durch das Königliche Dekret 18 Juni 1931 n. 773 und nachfolgende Änderungen.

5. Die Stadt wird innerhalb von sechzig Tagen, um eine bestimmte Inspektion vor Ort zum Zweck der Bestätigung der Ausübung einreichen, Mitteilung an die Region und das Unternehmen verantwortlich für den Bereich der Förderung des Tourismus. Jede Abweichung von den Elementen in der Bekanntmachung des Beginns der Tätigkeit enthalten ist, innerhalb von zehn Tagen von ihrem Auftreten an die Stadt, die die gleiche Art und Weise bietet benachrichtigt.

6. Die Räumlichkeiten an der Tätigkeit zugeordnet werden im Sinne des Absatzes 1 müssen die Sanitär-und Wohngebäude für die Nutzung durch kommunale Verordnungen bestimmt erfüllen.

7. Für die Berichterstattung und Veröffentlichung der Preise und die Teilnahme und Überwachung und Kontrolle der, die Bestimmungen der Artikel 23, 24 und 27.

8. Jede Person, die Durchführung der Tätigkeiten im Sinne von Abs. 1 ohne vorherige Ankündigung an die Stadt, nicht oder nicht wie angegeben die weitere Kommunikation des Wandels durchzuführen, Betrag um die Sanktion nach Artikel bestraft werden 30, Komma 1. Außerdem sind sie unterliegt den Strafbestimmungen des Artikels angegeben 30, § § 2, 3, 5, 6, 7 und 8.

9. Für die Zwecke dieses Artikels gilt für die Gastfreundschaft, die nur gelegentlich oder selten ausgeübt, dass für nicht mehr als 240 Tage pro Jahr gelesen werden, auch in Folge.”